Im Machtstreit beim größten deutschen Schlachtkonzern Tönnies musste Clemens Tönnies eine Niederlage hinnehmen. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm entschieden in der Verhandlung am Montag, dass ihm kein doppeltes Stimmrecht zusteht. Damit bestätigten sie ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Hiergegen kann Clemens Tönnies Beschwerde einlegen.
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