Das Landgericht Bielefeld hat der negativen Feststellungsklage von Robert Tönnies stattgegeben. Seinem Onkel Clemens Tönnies steht kein doppeltes Stimmrecht in der Holding zu. Ihm war es nicht gelungen, das Gericht mit eindeutigen Beweisen zu überzeugen. Nach der Zeugenvernehmung habe sich "kein klares Bild ergeben", teilte der Vorsitzende Richter Wolfgang Reinke nach Verkündung des Urteils mit. Sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, hätte dies ein 50:50-Stimmrecht für Robert und Clemens Tönnies im Konzern zur Folge.
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