EU-Kartellschadenersatz
Die Bundesregierung könnte die Frist zur Umsetzung der EU-Kartellschadenersatz-Richtlinie – den 27. Dezember dieses Jahres – knapp verfehlen. Weil die Koalitionspartner den Gesetzentwurf voraussichtlich erst im Herbst ins Kabinett geben werden, rechnet das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verzögerung von bis zu zwei Monaten.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich