Elektroschrott: Netto unterliegt der Umwelthi...
Elektroschrott

Netto unterliegt der Umwelthilfe

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Die Umwelthilfe mahnt die Rücknahmepflichten des Handels für ausgediente Elektroartikel an und hat jetzt einen ersten juristischen Erfolg gegen Netto-Online.de erzielt.
Die Umwelthilfe mahnt die Rücknahmepflichten des Handels für ausgediente Elektroartikel an und hat jetzt einen ersten juristischen Erfolg gegen Netto-Online.de erzielt.

Netto-Online.de muss ausgediente Altlampen zurücknehmen. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Duisburg hervor.

Laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die geklagt hatte, handelt es sich um das erste Urteil seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes im

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