EuGH-Urteil
Aldis vor Jahren vermarktetes "Champagner Sorbet" darf so heißen, wenn es nach Champagner schmeckt, urteilen die Richter des Europäischen Gerichtshof. Ob dem so ist, das muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich