EuGH-Urteil
International tätige Konzerne dürfen auch in der Heimat von Verbrauchern verklagt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof im Rahmen einer Klage gegen Facebook. Sammelklagen von Verbrauchern aus unterschiedlichen Herkunftsländern sind demnach allerdings nicht erlaubt.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich