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GWB-Novelle

Kartellamt bekommt mehr Rechte beim Verbraucherschutz

Hanno Bender
"Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können", sagt Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.
"Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können", sagt Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.

Für den Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, ist es ein "erster Schritt": Im Rahmen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen richtet die Behörde eine neue Abteilung für Verbraucherschutz ein.

Das Bundeskartellamt bekommt mehr Rechte beim Verbraucherschutz - vor allem gegen Abzocke im Internet. Eine entsprechende Änderung des Wettbewerb

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