Gerichtsbeschluss: Fleischbetriebe müssen Cor...
Gerichtsbeschluss

Fleischbetriebe müssen Corona-Tests weiter selbst zahlen

imago images / Science Photo Library
Seit Anfang Juli müssen größere Fleischbetriebe in NRW ihre Mitarbeiter regelmäßig auf Corona untersuchen lassen.
Seit Anfang Juli müssen größere Fleischbetriebe in NRW ihre Mitarbeiter regelmäßig auf Corona untersuchen lassen.

In Nordrhein-Westfalen haben zwei Fleischunternehmen Eilanträge gegen Corona-Reihentests auf eigene Kosten  gestellt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte ab, die Allgemeinverfügung des Landes gilt weiterhin.

Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten.

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