Gerichtsurteil
Lebensmittelhändler, die Frischetheken für Wurst und Fleisch in ihren Märkten betreiben, müssen dort jeweils einen ausgebildeten Fleischermeister beschäftigen. Dies bestätigt das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg gegenüber einem Händler, der gegen diese Vorschrift geklagt hatte.
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