Geschützte Herkunftsangaben
Das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena zieht für den Schutz des Begriffs "Balsamico" vor das Bundesverfassungsgericht. Die italienischen Balsamico-Hersteller gehen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vor, das Balsamico auch aus Deutschland zulässt.
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