Einweg-Flaschen: Händler müssen Pfand in bar ...
Einweg-Flaschen

Händler müssen Pfand in bar auszahlen

Bert Bostelmann
Händler sind laut Verpackungsverordnung verpflichtet, Kunden das Einwegpfand auch in bar auszuzahlen.
Händler sind laut Verpackungsverordnung verpflichtet, Kunden das Einwegpfand auch in bar auszuzahlen.

Supermärkte müssen ihren Kunden bei der Rücknahme von Einweg-Leergut das Pfand in bar auszahlen. Das erklärte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Verweis auf die Verpackungsverordnung. Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichte Supermärkte bei der Rücknahme von Verpackungen außerdem zu einer erst nach drei Jahren verjährenden Erstattung.

Ein Supermarkt in Stuttgart hatte kürzlich seine Kunden per Aushang informiert, Leergut im Wert von mehr als 2,50 Euro ausschließlich mit einem Einkau

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