Einweg-Flaschen
Supermärkte müssen ihren Kunden bei der Rücknahme von Einweg-Leergut das Pfand in bar auszahlen. Das erklärte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Verweis auf die Verpackungsverordnung. Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichte Supermärkte bei der Rücknahme von Verpackungen außerdem zu einer erst nach drei Jahren verjährenden Erstattung.
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