Hessicher Verwaltungsgerichtshof: Keine Sonnt...
Hessicher Verwaltungsgerichtshof

Keine Sonntagsarbeit bei der Herstellung von Eis und Getränken

imago images / Rüdiger Wölk
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Ausnahmeregelung gekippt.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Ausnahmeregelung gekippt.

Die Kasseler Richter haben entschieden: Die Sonntagsarbeit in der Speiseeis- und Getränkeindustrie ist unzulässig. Somit erklären sie die hessische Ausnahmeregelung für unwirksam.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einem Normenkontrollantrag stattgegeben. Somit seien die Ausnahmeregelungen des Landes in der Bedarfsge

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