Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Rechtsmittel einlegen wird.
Der Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz klagte gegen insgesamt sieben Mitglieder des ehemaligen Arbeitskreises "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR) im Markenverband. Sieben weitere Teilnehmer an dem Informationsaustausch wurden durch Streitverkündungen in das Verfahren einbezogen (siehe Tabelle).
Doch nicht nur Geiwitz klagt gegen die Drogeriewarenhersteller. Auch andere Händler wie Kaufland und die Drogeriewarenhändler Rossmann, Müller und Budnikowsky sowie Bartels-Langness (Famila) fordern vor Gericht Schadenersatz von den Kartellanten.
Hintergrund der Verfahren sind Bußgelder in Höhe von insgesamt 63 Mio. Euro, die das Bundeskartellamt gegen 15 Teilnehmer des KWR-Arbeitskreises im März 2013 wegen "wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch" von März 2004 bis November 2006 verhängte. Vor dem Landgericht Stuttgart klagt Geiwitz als Insolvenzverwalter von Schlecker auch gegen die Mitglieder des Waschmittelkartells Henkel und P&G auf Schadenersatz.
Gegen diese Hersteller klagt der Schlecker-Insolvenzverwalter
Beklagte
• Beiersdorf
• GlaxoSmithKline
• Erdal-Rex
• Procter & Gamble
• Gillette Gruppe Deutschland
• L'Oréal Deutschland
• Coty Germany
Streitverkündete
• Henkel
• Schwarzkopf & Henkel
• SC Johnson
• Jacobs Douwe Egberts Pro
• CP Gaba
• Reckitt Benckiser Deutschland
• Delta pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann
• Johnson & Johnson