Klingenstreit: Wilkinson zieht gegen Gillette...
Klingenstreit

Wilkinson zieht gegen Gillette den Kürzeren

Hanno Bender
Die einstweilige Verfügung gegen Wilkinsons Eigenmarken-Ersatzklingen hat bis zum 18. Februar Bestand – dann läuft der Patentschutz für das Mach3-System von Konkurrent Gillette aus.
Die einstweilige Verfügung gegen Wilkinsons Eigenmarken-Ersatzklingen hat bis zum 18. Februar Bestand – dann läuft der Patentschutz für das Mach3-System von Konkurrent Gillette aus.

Keine Überraschung im Klingenstreit zwischen Gillette und Wilkinson: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson bestätigt. Die Edgewell-Tochter darf ihre Ersatzklingen für das Konkurrenzsystem Mach3 nicht vor Ablauf des Patentschutzes in fünf Wochen vertreiben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Rasiererhersteller Wilkinson vorläufig untersagt, in Deutschland preisgünstige Ersatzklingen

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