Nachtzuschläge
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss die Frage klären, ob unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit in den Tarifverträgen der Getränkeindustrie zulässig sind. Die Brauerei Carlsberg hatte bereits eine ähnlich gelagerte Klage vor dem BAG verloren.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich