Nachtzuschläge: BAG urteilt differenziert zu ...
Nachtzuschläge

BAG urteilt differenziert zu Nachtzuschlägen

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Das Bundesarbeitsgericht hat in vier Verfahren zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen geurteilt.
Das Bundesarbeitsgericht hat in vier Verfahren zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen geurteilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss die Frage klären, ob unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit in den Tarifverträgen der Getränkeindustrie zulässig sind. Die Brauerei Carlsberg hatte bereits eine ähnlich gelagerte Klage vor dem BAG verloren.

Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch über vier von 149 dort anhängigen Verfahren zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen verhandelt

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