Rabattgutscheine
Die juristische Auseinandersetzung um eine umstrittene Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Wettbewerbszentrale legte gegen ein Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts Revision ein, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Fall sei von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich