Zigarettenverpackungen
Der Bundesrat hat das sogenannte Verdeckungsverbot bei Zigarettenverpackungen ausgeweitet: Schockbilder dürfen demnach weder im Regal noch im Automaten versteckt werden. Wie das im Handel umgesetzt werden soll, ist noch unklar.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich