Urteil: Italienischer Schaumwein darf in Span...
Urteil

Italienischer Schaumwein darf in Spanien fertiggestellt sein

imago images / Cavan Images
Ein Hersteller wollte einer großen deutschen Weinkellerei die genannte Herkunftsangabe verbieten lassen.
Ein Hersteller wollte einer großen deutschen Weinkellerei die genannte Herkunftsangabe verbieten lassen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt musste darüber befinden, ob "Italian Rosé" seinen Namen auch dann tragen darf, wenn er teils in Spanien verarbeitet wird. Entscheidend war für die Richter dabei vor allem ein Faktor.

Schaumwein darf auch dann als "Italian Rosé" beworben werden, wenn die letzte Verarbeitungsstufe in Spanien stattgefunden hat. Entscheidend sei

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