Urteil
Vier Hamburger und ein Lachs-Burger, auf einem Holzkohlegrill angeordnet wie die Olympischen Ringe: Diese Werbung des Discounters Lidl für ein Grillprodukt verstößt nicht gegen das Gesetz, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag mitteilte.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich