Verfassungsbeschwerde
Die AB-InBev-Tochter Beck lässt eine seit 2002 geltende Neuregelung der Gewerbesteuer durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen. Die Brauerei sieht Gleichheitsrechte verletzt. Bekommt sie Recht, müsste die Stadt Bremen Beck's Steuerzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe erstatten.
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