Karl-Erivan Haub: Beschwerdefrist zur Todeser...
Karl-Erivan Haub

Beschwerdefrist zur Todeserklärung läuft ab

Matthias Richter
Karl-Erivan Haub war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt.
Karl-Erivan Haub war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt.

Mitte Mai hat das Amtsgericht Köln den verschollenen Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub für tot erklärt. Wenn bis zum 22. Juni keine Beschwerde dagegen eingelegt wird, ist die Entscheidung rechtskräftig.

Im Verfahren um die Todeserklärung des bei einer Skitour in den Schweizer Alpen verschollenen Chefs der Tengelmann-Handelsgruppe, Karl-Erivan Hau

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