Corona-Maßnahmen: Bund und Länder einigen sic...
Corona-Maßnahmen

Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regel

IMAGO / Rene Traut
Einigung zwischen Bund und Ländern: Ab der Hospitalisierungsrate 3 gilt die 2G-Regel.
Einigung zwischen Bund und Ländern: Ab der Hospitalisierungsrate 3 gilt die 2G-Regel.

Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt. Die Maßnahmen greifen, wenn die jeweilige Hospitalisierungsrate in einem Bundesland den Schwellenwert 3 überschreitet. 

Laut Beschlussvorlage zwischen Bund und Ländern sollen nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstal

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