Datenschutzrecht: Oberlandesgericht urteilt z...
Datenschutzrecht

Oberlandesgericht urteilt zu Videoüberwachung

nuruddean/Shutterstock
Optische Raumüberwachung: Der bloße Zweck "zur Gefahrenabwehr" reicht nicht.
Optische Raumüberwachung: Der bloße Zweck "zur Gefahrenabwehr" reicht nicht.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zur Videoüberwachung im Supermarkt geurteilt. Demnach ist diese Praxis unzulässig, wenn der Händler weder deren Zweck noch deren Erforderlichkeit zuvor ausreichend dokumentiert hat.

Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 12 U 296/20) – und sah hier einen Versto&szli

Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen

Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich

Digital
DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
Print + Digital
PRINT + DIGITAL
4 Wochen, 4 Ausgaben kostenlos


stats