Gasmangel: Kartellamt erlaubt Kooperation von...
Gasmangel

Kartellamt erlaubt Kooperation von Zuckerproduzenten

IMAGO / Jürgen Ritter
Das Bundeskartellamt geht mit Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft auf eine mögliche Gasmangellage ein.
Das Bundeskartellamt geht mit Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft auf eine mögliche Gasmangellage ein.

Ein drohender Gasnotstand lässt die Wettbewerbshüter zu einem ungewöhnlichen Mittel greifen: Einst sorgte ein Zuckerkartell in Deutschland für Schlagzeilen, nun ist die enge Kooperation unter den vier führenden Zuckerherstellern sogar gewünscht – allerdings zeitlich begrenzt.

Kartellwächter zeigen Großzügigkeit in schweren Zeiten: Das Bundeskartellamt stimmt einer einmalig zeitlich begrenzten Kooperation von

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