Gerichtsurteil
Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim Online-Shopping nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt.
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