Gerichtsurteil : Onlineshops müssen geschlech...
Gerichtsurteil

Onlineshops müssen geschlechtsneutrale Anrede anbieten

IMAGO / Jan Huebner
Das Karlsruher Urteil gegen geschlechtliche Benachteiligung in Onlineshops ist rechtskräftig.
Das Karlsruher Urteil gegen geschlechtliche Benachteiligung in Onlineshops ist rechtskräftig.

Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim Online-Shopping nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt.

Bietet ein Onlineshop nur die Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Geschlechtern an, handelt es sich um eine unerlaubte Diskriminierung. Dies hat&nbs

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