Gerichtsurteil: Stückzahl von Einzelverpackun...
Gerichtsurteil

Stückzahl von Einzelverpackungen muss angegeben werden

IMAGO / U. J. Alexander
Richterspruch: Bei einzeln verpackten Produkten gehört auf die Verpackung die Angabe der Stückzahl.
Richterspruch: Bei einzeln verpackten Produkten gehört auf die Verpackung die Angabe der Stückzahl.

Hersteller müssen auf Verpackungen mit einzeln verpackten Süßigkeiten neben der Füllmenge auch die Stückzahl angeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Die Angabe der Stückzahl von einzeln verpackten Süßwaren gehört laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfa

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