Herkunftsbezeichnung: "Emmentaler" kann nicht...
Herkunftsbezeichnung

"Emmentaler" kann nicht als EU-Marke geschützt werden

IMAGO / Pius Koller
Laut dem Urteil der Luxemburger Richter beschreibt Emmentaler eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft.
Laut dem Urteil der Luxemburger Richter beschreibt Emmentaler eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft.

Emmentaler Käse darf weiter so genannt werden, auch wenn er nicht aus der Schweiz kommt. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Geklagt hatte die Schweizer Branchenorganisation "Emmentaler Switzerland".

"Emmentaler"-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxem

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