Ladenmieten im Lockdown
Die Geschäftsschließungen in der Pandemie haben viele Einzelhändler in Bedrängnis gebracht: Mit einem Schlag alle Kunden weg, aber der Mietvertrag läuft weiter. Eine Fifty-Fifty-Teilung mit dem Vermieter schiene fair – der erste Gerichtstermin vor dem BGH zeigt aber: Ganz so einfach ist es nicht.
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