Nachtarbeitszuschläge: Bundesarbeitsgericht e...
Nachtarbeitszuschläge

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Klagen gegen Coca-Cola und Nestlé

Thomas Fedra
Schichtbetrieb bei Coca-Cola: Das Bundesarbeitsgericht muss ein Grundsatzurteil zu Nachtarbeitszuschlägen fällen.
Schichtbetrieb bei Coca-Cola: Das Bundesarbeitsgericht muss ein Grundsatzurteil zu Nachtarbeitszuschlägen fällen.

Dürfen Tarifverträge bei der Entlohnung zwischen regelmäßiger Schichtarbeit und unregelmäßiger Nachtarbeit differenzieren? Zu dieser Frage wird das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch voraussichtlich ein Grundsatzurteil fällen.

Mehr als 6000 Klagen sind nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aktuell zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen bei u

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