Nachtarbeitszuschläge: Bundesarbeitsgericht w...
Nachtarbeitszuschläge

Bundesarbeitsgericht weist Klagen gegen Coke & Co. zurück

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Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zu Nachtzuschlägen gefällt.
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zu Nachtzuschlägen gefällt.

Coca-Cola, Nestlé, FrieslandCampina und die Frischli Milchwerke können aufatmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht erachtet die Regelung zur Nachtarbeit in den jeweiligen Tarifverträgen für zulässig. Das Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf zahlreiche ähnlich gelagerte Klagen und Tarifverträge. 

Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Schichtarbeitern der Unternehmen Coca-Cola, Nestlé, FrieslandCampina und den Frischli Milchwerken a

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