Schokohasenstreit: Schweizer Gericht urteilt ...
Schokohasenstreit

Schweizer Gericht urteilt zum Vorteil von Lindt gegen Lidl

IMAGO / Arnulf Hettrich
Geschützte Art: Der Lindt-Hase gilt als sogenannte Formmarke.
Geschützte Art: Der Lindt-Hase gilt als sogenannte Formmarke.

Mehr Schokohasenschutz: Lindt hat in der Schweiz vor Gericht einen Sieg gegen Lidl errungen. Der Hersteller hat erreicht, dass der Discounter keine Hasen zum Naschen in Goldfolie anbieten darf. Die Richter haben auch entschieden, was nun mit letzten Warenbeständen passieren soll.

Der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli hat einen weiteren Erfolg zum Schutz seiner Schokoladenhasen errungen. Das Schw

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