Urteil: EuGH klärt Bestrafung bei internation...
Urteil

EuGH klärt Bestrafung bei internationalen Wettbewerbsrechtsverstößen

IMAGO / Horst Galuschka
Der EuGH hat sich damit beschäftigt, welche Grenzen es bei der Strafverfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gibt.
Der EuGH hat sich damit beschäftigt, welche Grenzen es bei der Strafverfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gibt.

Mit einem neuen Urteil unterstreicht der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass es im Wettbewerbsrecht keine Doppelbestrafungen geben darf. Hintergrund ist ein Verfahren gegen die Zuckerhersteller Nordzucker und Südzucker.

Wenn ein Unternehmen von deutschen Behörden etwa wegen Preisabsprachen für einen Markt in einem anderen Land belangt wurde, kann es dafü

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