Verfassungsbeschwerden
Weil sie sich durch das Fremdpersonalverbot in ihren Grundrechten der Berufsfreiheit verletzt sehen, sind ein Wursthersteller und mehrere Zeitarbeitsfirmen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Karlsruher Richter haben die Klagen nun aber als unzulässig abgewiesen.
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