BGH-Urteil: Online-Händler muss Matratze auch...
BGH-Urteil

Online-Händler muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen

Nikolay Kazakov
Der Fall, der beim Amtsgericht Mainz seinen Ausgang nahm, hatte zwischenzeitlich sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt.
Der Fall, der beim Amtsgericht Mainz seinen Ausgang nahm, hatte zwischenzeitlich sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt.

Verbraucher können eine im Internet gekaufte Matratze auch dann noch an den Händler zurückgeben, wenn sie sie ausgepackt haben. So urteilt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Eine im Internet verkaufte Matratze muss auch auch dann noch zurückgenommen werden, wenn der Käufer die Schutzfolie schon entfernt hat. Das

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