Elektroschrott-Rücknahme
Seit dem 24. Juli müssen auch Online-Händler ausgediente Elektrokleingeräte zurücknehmen. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe kommt der E-Commerce-Riese Amazon dieser Verpflichtung jedoch nicht nach und verweigert Verbrauchern die Rückgabe. Die Organisation hat deshalb ein Rechtsverfahren eingeleitet.
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