Fehlerhafte Produktangaben
Wenn Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon Marketplace Waren verkaufen, müssen sie die dort angeführten Produktinformationen ganz genau im Auge behalten. Selbst wenn Dritte die Angaben im Nachhinein verändern, haftet der Verkäufer. Das haben jetzt Richter des Bundesgerichtshofs entschieden.
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