OLG-Urteil: Onlinehändler zur Anzeige von War...
OLG-Urteil

Onlinehändler zur Anzeige von Warenverfügbarkeit in Echtzeit verpflichtet

picture alliance / valentyn semenov / Shotshop
Wer die Stückzahl von verfügbarer Ware in seinem Online-Shop anzeigt, muss dies in Echtzeit tun, urteilten Richter des OLG Rostock.
Wer die Stückzahl von verfügbarer Ware in seinem Online-Shop anzeigt, muss dies in Echtzeit tun, urteilten Richter des OLG Rostock.

Webshops, die Kunden die Verfügbarkeit ihrer Ware anzeigen, müssen sicherstellen, dass die Angabe der Stückzahl in Echtzeit erfolgt. Das haben jetzt Richter am Oberlandesgericht Rostock entschieden. Anlass des Rechtsstreites war die aktuell häufig vergriffene Spielekonsole Playstation 5.

Zeigen Onlinehändler die Warenverfügbarkeit in ihrem Shop an, dann muss diese Information auch den tatsächlichen Lagerbestand in Echtze

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