OLG-Urteil
Webshops, die Kunden die Verfügbarkeit ihrer Ware anzeigen, müssen sicherstellen, dass die Angabe der Stückzahl in Echtzeit erfolgt. Das haben jetzt Richter am Oberlandesgericht Rostock entschieden. Anlass des Rechtsstreites war die aktuell häufig vergriffene Spielekonsole Playstation 5.
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