Schlappe vor Gericht
Wegen "wilder Streiks" hatte der Lieferdienst Gorillas etwa 350 Fahrrad-Kuriere fristlos entlassen. Dagegen klagten drei Betroffene. Das Arbeitsgericht Berlin hat diese Klagen nun zurückgewiesen. Ein Streik ist demnach nur rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird.
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