IMAGO / Schöning Lebensmittelinformationsverordnung EU-Richter müssen sich mit "BiFi" befassen Im "BiFi-Fall" soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, was die Lebensmittelinformationsverordnung mit dem Begriff "Produktname" meint. Das Verfahren wird Relevanz für sämtliche Produkte mit unerwarteten Zutaten haben. von Gerrit-Milena Falker | Freitag, 25. März 2022