Bierwerbung
Bekömmlichkeits-Streit geht in neue Runde
Darf ein Brauer damit werben, dass sein Bier bekömmlich ist? Das Oberlandesgericht Stuttgart soll das nun in einem Berufungsverfahren klären. Gestritten wird darum, ob bekömmlich als Qualitätsaussage oder als eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe einzustufen ist. Die Erfolgsaussichten für die Brauerei Härle scheinen allerdings gering.