imago images / Panthermedia Urteil Crowdworker sind keine Angestellten Immer mehr Menschen verdienen als sogenannte Crowdworker mit Mikrojobs im Internet ihr Geld. Das Landesarbeitsgericht in München hat nun entschieden, dass sie nicht als angestellte Arbeitskräfte zu behandeln sind. Mittwoch, 04. Dezember 2019
imago images / Panthermedia Crowdworking-Prozess Gericht vertagt Entscheidung Crowdworker überprüfen Preisschilder im Supermarkt oder erfassen Produktdaten – aber sind die modernen Tagelöhner angestellte Arbeitskräfte oder selbständige Unternehmer? Mit dieser Frage befasst sich das Landesarbeitsgericht in München, findet aber noch keine Antwort. Donnerstag, 07. November 2019
Arbeitsmodelle Vollzeitnahe Teilzeit groß im Kommen Der Bundesverband der Personalmanager sagt einen Anstieg vollzeitnaher Arbeitsmodelle mit 28 bis 36 Stunden Wochenarbeitszeit voraus. In einer Befragung von 1500 Personalchefs gaben 55 Prozent an, dass sie das Angebot ausweiten wollen. von Redaktion LZ | Donnerstag, 08. Dezember 2016
Serie Arbeitsrecht Auch Crowdworking braucht Spielregeln Wer per Internet-Plattform einer anonymen Gruppe die Mitarbeit an bestimmten Aufgaben anbietet, wird unter Umständen zum Arbeitgeber. Juristischer Rat lohnt sich auch bei den Klauseln zum Gerichtsstand. von Redaktion LZ | Freitag, 02. September 2016