BGH erlaubt Domains mit Gattungsnamen
LZ|NET/lod - In Sachen Domainnamen im Internet hat der
Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Machtwort gesprochen: Die Benutzung
von Gattungsbegriffen als Domain ist danach grundsätzlich zulässig. Es darf jedoch keine Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Seit über vier Jahren wurde darum gestritten, ob ein Verbund
von 25 Mitwohnzentralen sich den Branchennamen "Mitwohnzentrale.de"
zulegen darf, während ein anderer Verbund aus 40 Zentralen sich mit
Homecompany.
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