Notfall-Regelung EU verlängert Sepa-Gnadenfrist
Die EU verlängert die Gnadenfrist für die Anwendung der alten Formate von Überweisungen und Lastschriften für Unternehmen um sechs Monate. Erst ab 1. August 2014 sind die Sepa-Formate durch EU-Recht vorgeschrieben. Eine entsprechende Vereinbarung billigten am Mittwoch die Brüsseler Botschafter der 28 EU-Staaten.
Die Anregung zur Fristverlängerung kam von der EU-Kommission, das EU-Parlament hat b Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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