Elektronische Lastschrift Händler müssen EC-Logo entfernen
Handelsunternehmen, die ihre Kunden mit dem günstigen, Unterschriften-basierten Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) bezahlen lassen, müssen spätestens bis zum 1. April 2017 ihre herkömmlichen Akzeptanz-Aufkleber abkratzen.
Statt des alten Logos mit den Buchstaben "EC" (für EC-Karte), symbolisierter Karte, Stift und Unterschrift muss künftig ein neues Zeichen, da Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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