EuGH-Urteil Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN
Wer ein kostenloses WLAN-Netz in seinem Laden anbietet, muss nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer haften. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Einschränkungen gibt es dennoch, womöglich sogar eine Passwort-Pfilcht.
Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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