Wettbewerbsbehinderung
Die Deutsche Post hat sich eine Abmahnung vom Bundeskartellamt eingefangen. Das Unternehmen habe anderen Postdienstleistern für Teilleistungen im Briefgeschäft höhere Preise berechnet als einzelnen Großkunden für die komplette Briefbeförderung, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.
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