Wettbewerbsbehinderung: Bundeskartellamt mahn...
Wettbewerbsbehinderung

Bundeskartellamt mahnt Deutsche Post ab

Vanderlande
Die Deutsche Post hat laut den deutschen Kartellwächtern ihre Marktdominanz missbraucht.
Die Deutsche Post hat laut den deutschen Kartellwächtern ihre Marktdominanz missbraucht.

Die Deutsche Post hat sich eine Abmahnung vom Bundeskartellamt eingefangen. Das Unternehmen habe anderen Postdienstleistern für Teilleistungen im Briefgeschäft höhere Preise berechnet als einzelnen Großkunden für die komplette Briefbeförderung, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.

Damit habe der Dax-Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Rivalen, die für Teile ihres Geschäfts auf Dienste der Deutschen Post zurück

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